Großer Beliebtheit erfreut sich in den letzten Jahren immer mehr ein Carport. Denn hier kann das Auto und noch vieles mehr trocken untergestellt werden. Ein Carport ist oft im Preis günstiger als eine Garage. In einigen Bundesländern wird keine Baugenehmigung für Carport verlangt. Von Bundesland zu Bundesland ist die baurechtliche Handhabung unterschiedlich. In einigen Bundesländern entfällt die Baugenehmigung und in anderen Bundesländern wiederum muss ein kompletter Bauantrag gestellt werden. In einigen Ländern reicht es vollkommen aus, dass die Gemeinde über das Aufstellen eines Carports informiert wird. Für Carports gilt grundsätzlich die Landesbauordnung, abgekürzt ist das die LBO. In den Landesbauordnungen ist enthalten, wie weit der Carport an die Nachbargrenze aufgestellt werden darf. Jedoch unterscheidet sich das von Bundesland zu Bundesland. Hierfür sollte man sich wirklich die Zeit nehmen und einen Blick in die jeweilige LBO werfen. Ebenfalls ist in den Landesbauordnungen festgelegt, wie hoch, groß und lang die angebauten Abstellräume sein dürfen.
Auf jeden Fall sollte man sich rechtzeitig beim Bauamt informieren, denn hier können die Bebauungspläne eingesehen werden, sofern diese vorhanden sind. So kann es sein, dass eine Bauanzeige ausreichend ist, solange keine Befreiungen oder Ausnahmen extra beantragt werden müssen. Ein Bebauungsplan kann für die Carports und Garagen Festlegungen über die überbaubare Grundstücksfläche enthalten. Ist jedoch kein Bebauungsplan vorhanden, so muss sich der Carport in die nähere Umgebung eingliedern, das heißt, dass die überbaubare Fläche in die Eigenart der vorhandenen Grundstücke eingefügt wird. Man sieht also, dass man sich bereits im Vorfeld erkundigen sollte beim zuständigen Bauamt. Des Öfteren müssen Unterlagen vorgelegt werden, wie zum Beispiel eine Bauzeichnung, eine Baubeschreibung und nicht zu vergessen die statische Berechnung. Diese Unterlagen kann man beim Hersteller oder dem Lieferanten von Carports erhalten.
Das so genannte Kenntnisnahme Verfahren reicht oftmals schon bei vielen Städten und Gemeinden aus. Dieses Verfahren ist ganz einfach erklärt: Man schreibt einen Brief an das zuständige Bauamt und informiert dieses über den geplanten Bau des Carports. Wenn man innerhalb einer gewissen Frist nichts hört, dann kann man den Carport montieren. Hierfür sollte man dem Bauamt eine Frist von vier Wochen geben, das sollte ausreichend Zeit sein, damit sie das Schreiben zur Kenntnis nehmen und dementsprechend darauf reagieren können. Nur eines sollte man schon in die Planung mit einbeziehen, dass der Stil des Carports zum eigenen Haus und zum Garten sowie zur Nachbarschaft passt und nicht die Harmonie des ganzen Umfeldes stört. Ebenfalls sollte man nicht den erstbesten Carport kaufen, vielleicht noch aus dem Baumarkt. Oftmals halten diese billigen Produkte keinem Sturm stand. In der Regel gilt, dass ein stabiler Carport, aus der Sicht der Statik betrachtet, zwischen 1.200 und 2.500 Euro kostet. Wer sich ein billigeres Modell kauft, sollte mit einer geringeren Statik rechnen. Bei dem Kauf eines Carports sollte man also nicht am falschen Ende sparen, sondern auf die Qualität achten.
Bevor man sich für einen Carport entscheidet, sollte eine Checkliste angelegt und diese nacheinander abgearbeitet werden. Der erste und entscheidenste Punkt ist wohl, dass der Platz berechnet wird, den die Fahrzeuge einnehmen werden. Allerdings sollte man hierbei bedenken, dass die Türen des Autos noch bequem zu öffnen sein müssen. Dafür sollte man zu Hause ruhig einmal mit einem Zollstock nachmessen, denn nur so kann der benötigte Platz berechnet werden. Des Weiteren sollte man darauf achten, wie viele Fahrzeuge unter einem Carport Platz finden sollen. Ebenfalls sollte man darauf achten, dass ohne Probleme in den Carport gefahren werden kann. Auf die natürlichen Hindernisse muss natürlich auch acht gegeben werden, wie Bäume oder Sträucher. Bei dem Bau von einem Carport kann man von einigen Regelungen befreit werden oder man kann eine so genannte Ausnahmeregelung erhalten. So kann man beispielsweise eine Ausnahmeregelung zur Straße erhalten. Meistens erhält man diese problemlos, wenn es sich bei der Einfahrt um eine Nebenstraße handelt.
