Als Mieter einer Wohnung kündigt man diese rechtzeitig, will man ausziehen. Allerdings kann es vorkommen, dass der geplante Auszugstermin nicht eingehalten werden kann. In diesen Fällen muss die Miete für die Wohnungen Hamburg nicht für einen ganzen Monat nachgezahlt werden, sondern sollte laut Gerichtsurteilen tagesgenau abgerechnet werden.
Vermieter müssen nun also die monatliche Miete auf Tage umrechnen und dementsprechend den tagesgenauen Satz der Mieten für die Wohnungen abrechnen, damit sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Allerdings muss der Vermieter es nicht hinnehmen, dass der Auszug aus den Wohnungen sich um Wochen oder Monate verschiebt. Insbesondere, wenn bereits ein Nachmieter für diese gefunden wurde, sollte der Auszug der bisherigen Mieter so schnell als möglich erfolgen.
Ist der fristgemäße Auszug nicht möglich, weil beispielsweise das Eigenheim noch nicht bezugsfertig ist, so muss dies den Vermieter letztendlich nicht interessieren. Die Mieter sollten deshalb die Wohnungen erst dann kündigen, wenn definitiv feststeht, wann die eigene Immobilie tatsächlich soweit fertig gestellt ist, dass man auch einziehen kann. Andernfalls ist ein Streit mit dem Vermieter der aktuellen Wohnung nahezu vorprogrammiert.
Man kann zwar grundsätzlich einen Antrag stellen, um die Mietzeit doch noch einige Zeit zu verlängern, doch ist bereits ein Nachmieter vorhanden, der ebenfalls darauf drängt, in die Wohnung zu ziehen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, diesem Antrag zu entsprechen. Für ihn ist das Wohl des Nachmieters entscheidend, da er diesen möglichst langfristig behalten will, um keine Verluste mit seiner Wohnung zu erwirtschaften.
